Doris Fraccalvieri - Folgen - Unfall - Saarbr - Auffahrunfall
 

Doris Fraccalvieri - Verkehrsrecht-Urteile
Auffahrunfall, Schmerzensgeld, psychische Folgen
Psychische Folgen eines Auffahrunfalls

Hat ein Kraftfahrer schuldhaft die Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so haften er und seine Haftpflichtversicherung für alle daraus resultierenden organischen und psychischen Folgen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die psychischen Folgen eine organische Ursache haben. Vielmehr reicht die Gewissheit aus, dass die psychischen Schäden ohne den Unfall nicht aufgetreten wären.

Leidet der Unfallgeschädigte nach einem Auffahrunfall unter Tinitus, Sprach- und Konzentrationsstörungen, Niedergeschlagenheit und Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese Beschwerden ein angemessenes Schmerzensgeld (hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Unerheblich ist dabei, dass der Verletzte bereits vor dem Unfall psychisch labil war.

Der Schädiger haftet auch für seelisch bedingte Folgeschäden, die auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen. Es reicht aus, dass der Unfall Auslöser für die psychischen Folgereaktionen war, auch wenn die pathologische Persönlichkeitsstruktur des Geschädigten bereits vor dem Unfall angelegt war.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Saarbrücken vom 14.03.2006 4 U 326/03-5/05 OLGR Saarbrücken 2006, 761
Doris Fraccalvieri OLG Saarbrücken
Doris Fraccalvieri 4 U 326/03-5/05
 
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