Doris Fraccalvieri - Fahrlehrer - Dresden - Trunkenheit - Ordnungswidrigkeit
 

Doris Fraccalvieri - Verkehrsrecht-Urteile
Fahrlehrer, Trunkenheit
Freispruch für betrunkenen Fahrlehrer

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden erfüllt ein mit 1, 49 Promille alkoholisierter Fahrlehrer weder den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) noch begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich seine Tätigkeit auf die Bestimmung der Fahrstrecke und mündliche Korrekturen der Fahrweise des Fahrschülers beschränkt.

Hinweis: Der Richterspruch entspricht der derzeitigen Rechtslage, ist im Ergebnis jedoch sicherlich unbefriedigend. Ob der Gesetzgeber diese erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Problematik zum Anlass nimmt, eine offensichtliche Regelungslücke im Gesetz zu schließen, bleibt abzuwarten.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Dresden vom 19.12.2005 3 Ss 588/05 DAR 2006, 159
Doris Fraccalvieri OLG Dresden
Doris Fraccalvieri 3 Ss 588/05
 
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